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Rechtliche Grundlagen bei einem Event

Unabhängig von der Größe einer Veranstaltung, ist es zwingend notwendig sich über die rechtlichen Grundlagen zu informieren. Im folgenden Post werden wir euch mit ein paar wichtigen Grundlagen vertraut machen.


1. Jugendschutz:

Alterskontrollen beim Ausschenken von alkoholischen Getränken, sowie beim Einlass von Veranstaltungen, welche länger als bis 24:00 dauern, müssen gewährleistet werden. Die Lokalbetreiber:innen übernehmen die Verantwortung für den Ausschank und die Kontrollen.

- ist dem Steiermärkischem Jugendgesetz in den § 15-18 – StJG 2013 zu entnehmen.


2. Lärmschutz:

Natürlich steht der Spaß bei jeder Veranstaltung im Vordergrund, jedoch darf nicht auf Mitbürger:innen vergessen werden, die nicht an jener teilnehmen. In Graz gibt es eine vorgeschriebene Nachtruhe von 22:00 – 6:00. Dies bedeutet, dass Musik und andere Geräusche außerhalb des Veranstaltungsortes nicht zu hören sein sollten. Allerdings kann im Falle einer offiziellen Anmeldung der Veranstaltung hier eine Sondergenehmigung eingeräumt werden.

- ist dem Steiermärkischem Veranstaltungsgesetz 2012 – StVAG zu entnehmen.


3. Sicherheit

Um der feiernden Menge im Ernstfall die nötige Sicherheit bieten zu können, muss darauf

geachtet werden, dass

- Räume über eine entsprechende Größe für die Besucheranzahl verfügen

- genügend und gut beschriebene Notausgänge vorhanden sind

- alle Brandschutzauflagen erfüllt werden


Grundsätzlich lässt sich festhalten: Befolgt man die wichtigsten Vorschriften, steht einer

ausgelassenen Feier nichts mehr im Weg.




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